| AH20.00-N-2080-01A | Hinweise Kühlmittel | Alle Motoren | |
| Kühlmittelzusammensetzung Pkw- und Nfz-Motoren (Normalfall): 50 % Wasser und 50 % Korrosions- bzw. Frostschutzmittel. Abweichende Kühlmittelzusammensetzung für Nfz-Motoren siehe MB-Betriebsstoff-Vorschriften. Aufgaben Korrosions- bzw. Frostschutzmittel Korrosions- und Kavitationsschutz für alle Bauteile im Kühlsystem
Gefrierschutz (Frostschutz)
Siedepunkterhöhung, das Kühlmittel verdampft nicht so schnell. Bei hohen Kühlmitteltemperaturen wird Kühlmittelauswurf vermieden.
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Gefrierschutz
50 % Korrosions- bzw. Frostschutzmittelanteil bietet einen Gefrierschutz bis ca. -37 °C. Eine höhere Konzentration ist nur bei noch tieferen Umgebungstemperaturen zweckmäßig. 55 % Korrosions- bzw. Frostschutzmittelanteil bietet einen Gefrierschutz bis ca. -45 °C. Mehr als 55 % Korrosions- bzw. Frostschutzmittelanteil sind nicht zu verwenden, da damit der maximale Gefrierschutz erreicht ist. Eine noch höhere Konzentration verringert wieder den Gefrierschutz und verschlechtert die Wärmeabfuhr. Eine verringerte Wärmeabfuhr kann zu Schäden an Bauteilen des Kühlsystems bzw. am Motor führen.
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| Wasser
Sauberes und nicht zu hartes Wasser verwenden. Häufig, jedoch nicht immer erfüllt Trinkwasser die Anforderungen. Der Gehalt des Wassers an gelösten Stoffen kann für das Auftreten von Korrosion von Bedeutung sein. Im Zweifelsfall das Wasser analysieren. Frischwasservorschriften siehe MB-Betriebsstoff-Vorschriften. Gebrauchsdauer Die maximal zulässige Gebrauchsdauer des Kühlmittels ist dem Wartungsheft, dem jeweils gültigen "Service- bzw. Wartungsblatt" oder den MB-Betriebsstoff-Vorschriften zu entnehmen. Gebrauchsdauer bei abweichender Kühlmittelzusammensetzung für Nfz-Motoren, siehe MB-Betriebsstoff-Vorschriften. |
Bevor neues Kühlmittel eingefüllt wird, das verbrauchte Kühlmittel aus dem Kühlsystem spülen. Bei starker Verschmutzung oder Verölung, Kühlsystem reinigen, da es sonst zu Schäden an Bauteilen des Kühlsystems kommen kann.
Entsorgung von Kühlmitteln Die gesetzlichen Regelungen, bzw. die örtlichen Abwasservorschriften sind zu beachten. Für den Standortbereich Bundesrepublik Deutschland siehe: "Umweltschutz-Handbuch für Kfz-Reparaturbetriebe" Herausgeber: Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) 60625 Frankfurt am Main, Westendstraße 61 |